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| Stellungnahme im Rechtsausschuss 24. Juni 2002 |
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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung (Drucksache 14/9218) |
| Das Aktionsbündnis Magnus-Hirschfeld-Stiftung begrüßt die Absicht, dem Auftrag des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 durch die Gründung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung gerecht zu werden. Das Aktionsbündnis hatte bereits vor längerer Zeit seine Vorstellungen von der zu gründenden Stiftung vorgelegt (Kopie wird zur Verfügung gestellt). Es hatte sich dabei an den schon seit fast zwanzig Jahren von der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft erhobenen Forderungen orientiert. Leider ist nur wenig davon in den jetzt vorgelegten Entwurf eingeflossen. Deshalb einige grundsätzliche Anmerkungen zu diesem Entwurf: | |||||||
| Der Deutsche Bundestag hatte in seiner Entschließung vom 7. Dezember 2000 formuliert: "Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt Initiativen, die die historische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung und des späteren Umgangs mit ihren Opfern zum Gegenstand haben. Er setzt sich für eine verstärkte öffentliche Würdigung des Verfolgtenschicksals der Homosexuellen ein" und weiter heißt es im gleichen Beschluss: "Dabei ist an einen kollektiven Ausgleich zu denken, der die Anerkennung des Unrechts verdeutlicht [...]" | |||||||
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Zunächst und vorab: Aus der Sicht des Aktionsbündnisses ist die Frage der individuellen Entschädigung für die wenigen überlebenden Homosexuellen weiterhin drängend. Die hier zur Debatte stehende Gründung einer Stiftung als Form der kollektiven Entschädigung und des Gedenkens an die Opfer berührt und erledigt diese Forderung nicht. Wir verweisen hierzu auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung vom März 2002 (in: Zeitschrift für Sexualforschung, Heft 2, 15. Jahrgang, Juni 2002, S. 147-149). | |||||||
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Die Neu-Installation einer Magnus-Hirschfeld Stiftung wie vorgeschlagen wäre nicht denkbar ohne die jahrzehntelangen Vorarbeiten der historischen Forschung von Schwulen und Lesben. Diese Arbeiten sind durchweg nicht im Rahmen der üblichen Wissenschaftsförderung entstanden, sondern durch Eigeninitiative und auf eigene Kosten der Beteiligten. Historische Forschung zum Schicksal der homosexuellen Frauen und Männer im NS oder allgemeiner zur Entwicklung des Verhältnisses von Homosexuellen und Gesellschaft fällt fast immer durch das Raster der üblichen Förderinstrumente; in der Ressortforschung der Bundes- oder Landesministerien hat sie ebenso wenig einen Platz gefunden wie in der universitären Forschung. Entsprechend groß ist noch heute das unbeackerte Feld. Das gilt besonders krass für die Schicksale und die Verfolgung der lesbischen Frauen im NS - in den letzten zwanzig Jahren ist außer einer längst klassischen Studie fast nichts dazu erschienen. Fehlende Forschung signalisiert fehlendes öffentliches Bewusstsein. Es fehlen z.B. Regionalstudien, Arbeiten über die besetzten Gebiete, über die völlig aus dem Blick geratenen Täter und ihre Organisationen, über die Rolle der Wissenschaften. (Vertiefend sei auf den Überblick zum Forschungsstand von Dr. Günter Grau verwiesen - in: Der honosexuellen NS-Opfer gedenken. Herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin 1999). Über den Umgang mit den homosexuellen Opfern nach dem Ende des Nationalsozialismus gibt es bisher nur eine einzige umfassende Untersuchung und diese nur für Berlin - sie wurde der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft ermöglicht durch eine Zuwendung aus den USA, nicht etwa aus Deutschland. (siehe Gedenkbuch) Verfolgung von homosexuellen Frauen und Männern in der NS-Zeit hat lokal stattgefunden, und sich lokal in Akten niedergeschlagen. Für die wenigsten Bundesländer, Städte und Gemeinden konnte ihr Umgang mit den Homosexuellen bisher dokumentiert werden; die Gefahr besteht, dass es bald gar nicht mehr möglich sein wird: In Hamburg wurden noch vor kurzem die vollständig erhaltenen einschlägigen Gerichtsakten aus der NS-Zeit vom Staatsarchiv unwiederbringlich vernichtet - angeblich bestand an ihnen kein historisches Interesse. In wie vielen anderen regionalen und lokalen Archiven ähnlich unsägliche Dinge gerade passieren, weiß niemand. Die deutschen Gedenkstätten sind gezwungen, Personal abzubauen und Projekte einzustellen, selbst Grundsicherungen können nicht mehr gemacht werden. Eine gezielte Aufarbeitung, gar eine würdige Präsentation der Ergebnisse zu den homosexuellen Opfern des NS in den Gedenkstätten kann unter diesen Bedingungen kaum geleistet werden. Hier wäre das Engagement einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung zunächst und primär gefordert. | |||||||
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Die Geschichte des schwierigen Miteinanders von Homosexuellen und Gesellschaft ist allerdings nicht auf die 12 Jahre der NS-Herrschaft zu beschränken. Die schrecklichen Ereignisse dieser Zeit haben Bedingungen und Auswirkungen, die weit davor und danach liegen; deren Erforschung und Darstellung gehört in gleicher Weise zu den Aufgaben einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung. Eine Stiftung, die den Namen Magnus Hirschfelds tragen und im Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung agieren soll, muss deshalb folgendes nicht nur ermöglichen, sondern zum Kern ihrer Aufgaben machen:
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Zu den Bestimmungen des Gesetzentwurfs im Einzelnen: 1. Stiftungsvermögen und Förderungsmöglichkeiten (§ 3 des Entwurfs) Das Aktionsbündnis Magnus-Hirschfeld-Stiftung hatte wesentlich weitergehende Vorstellungen von der finanziellen Ausstattung der Stiftung; es hatte insbesondere die Übergabe einer dem früheren Institut für Sexualwissenschaft von Magnus Hirschfeld vergleichbaren Immobilie in das Eigentum der Stiftung erwartet. Im Verhältnis zur jetzt vorgesehenen Ausstattung der Stiftung mit einem Vermögen von gerade mal 15 Millionen Euro ist das im Stiftungszweck beschriebene Aufgabenspektrum zu weit. Für die Arbeit der Stiftung werden - nach Abzug der Verwaltungskosten - wenig mehr als 400.000 Euro jährlich zur Verfügung stehen. Es erscheint uns deshalb notwendig, die Aufgaben der Stiftung besonders im historischen Bereich zu fokussieren und zu konzentrieren. | |||||||
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2. Stiftungszweck (§ 2 des Entwurfs)
Wenn im Gedenken an die von den Nationalsozialisten verfolgten homosexuellen Frauen und Männer und in Erinnerung an das von Nazi-Horden zerstörte Institut und Lebenswerk von Magnus Hirschfeld eine Stiftung ins Leben gerufen wird, die seinen Namen tragen soll, dann muss auch die Arbeit der Stiftung auf diesen Hauptzweck gerichtet sein. Jede Zukunftsorientierung ohne das Wissen um die Vergangenheit bleibt ein schales Versprechen. Es kann nicht Aufgabe einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung sein, Zwecke zu fördern, die besser, verantwortlicher und effektiver in die regulären Etats etwa von Familien- und Jugendministerien auf Bundes- und Länderebene einzugliedern sind, oder zur auswärtigen Kulturarbeit/Kulturpolitik gehören. Wir sehen deshalb in der weiten Zweckformulierung des Gesetzentwurfs eher die Gefahr der Abschiebung der Erwartungen homosexueller Frauen und Männer aus den regulären Etats in eine allgemeine Stiftung für homosexuelle Angelegenheiten. Genau das wäre den durch die Stiftung zu stärkenden Bürgerrechten der homosexuellen Frauen und Männer in diesem Lande - die ja auch Partizipationsrechte sind - eher ab- als zuträglich. Wir schlagen deshalb vor, in den Bestimmungen des § 2 deutlicher zu gewichten: "Zweck der Stiftung ist es, homosexuelles Leben in Deutschland wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen, die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das kulturelle Erbe der homosexuellen Frauen und Männer zu pflegen und das Gedenken an Leben und Werk Hirschfeld zu befördern. Im Wissen um die Vergangenheit soll die Stiftung durch Öffentlichkeitsarbeit einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenwirken, ferner Bürgerrechtsarbeit fördern und Menschenrechtsarbeit im Ausland unterstützen." | |||||||
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3. Mitgliedschaften im Kuratorium (§ 5 (1) des Entwurfs)
a) Grundsätzlich zum Stimmenverhältnis: Das Aktionsbündnis ist sehr befremdet von dem Vorschlag des Gesetzentwurfs und sieht keine sachliche Begründung dafür, bestimmten Organisationen zwei und nicht wie allen anderen eine Stimme im Kuratorium der Stiftung zuzubilligen. Es gibt zahlreiche kompetente Gruppierungen und Initiativen, deren Sachverstand durch die vorgeschlagenen Zusammensetzung des Kuratoriums nicht genutzt wird, zudem sind lesbische Organisationen völlig unterrepräsentiert. Eine weiche Absichtserklärung zur Geschlechterparität in der Begründung ersetzt nicht klare Bestimmungen im Gesetz. Die vorgeschlagene Zusammensetzung legt leider den Verdacht nahe, dass die Stiftung dem dominierenden Einfluss eines Verbandes und der ihm nahestehenden Organisationen ausgeliefert werden soll. Sie spiegelt nicht die Vielfalt der Organisationen und insbesondere nicht die Bedeutung, der dem Gedenken und der Erinnerungsarbeit im Rahmen einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung zukommt. Das Aktionsbündnis bittet Sie daher dringend, die völlig ungerechtfertigte Bevorzugung einzelner Gruppierungen zu revidieren b) Zwei Vorschläge zur besseren Einbeziehung der historischen Kompetenz in das Kuratorium: Die Verbrechen der Nationalsozialisten an den homosexuellen Frauen und Männern beschränkten sich nicht auf das heutige Bundesgebiet, oder das Gebiet des früheren Deutschen Reiches. Im Sinne der im Stiftungszweck zu verankernden Erinnerungsarbeit wäre es ein nicht zu unterschätzendes Zeichen der Solidarität und Wiedergutmachung, wenn im Kuratorium einer solchen Stiftung eine Organisation vertreten wäre, die sich um das Andenken der homosexuellen Opfer in einem besetzten Land verdient gemacht hat. Das Aktionsbündnis schlägt deshalb vor, der französischen Organisation "Mémorial de la Déportation Homosexuelle" einen Sitz zuzusprechen. Die Verfolgung der homosexuellen Frauen und Männer war ein Teil der rassistischen Ideen der Nationalsozialisten, und die Erinnerung daran gehört unauflöslich in den Kontext der anderen Verfolgtenschicksale in Deutschland. Deshalb ist es den Mitgliedern des Aktionsbündnisses unverständlich, warum im Kuratorium der Stiftung nicht die Vernetzung mit einer der Organisationen der bestehenden deutschen Gedenkstätten vorgesehen ist. In diesen Einrichtungen ist das Wissen entwickelt worden und gebündelt vorhanden, wie der Opfer des Nationalsozialismus gedacht werden kann. Bei der "Topographie des Terrors" etwa ist ein solcher Zusammenschluss der Gedenkstätten angesiedelt. | |||||||
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4.Zukunftsfähigkeit der Stiftung (bisher kein § im Entwurf)
Einer Stiftung, die auf Dauer, jedenfalls auf unabsehbare Zeit angelegt ist, muss bei ihrer Gründung eine Möglichkeit gegeben werden, ihre Gremien veränderten künftigen Bedingungen anpassen zu können. Für keine der im Entwurf genannten Organisationen ist garantiert, dass sie in dreißig Jahren noch besteht und arbeitsfähig ist; auch neue Organisationen müssen einbezogen werden können, ohne dass es gleich einer Gesetzesänderung bedarf. Das Aktionsbündnis schlägt deshalb vor, eine moderate und mit einem hohen Quorum bewehrte Zu- und Abwahlbestimmung für die im Kuratorium vertretenen Organisationen in das Gesetz aufzunehmen. Das Aktionsbündnis Magnus-Hirschfeld-Stiftung bittet den Deutschen Bundestag, und insbesondere die Mitglieder seines federführenden Rechtsausschusses, den Gesetzentwurf entsprechend diesen Anmerkungen zu überarbeiten. Es wäre ein Zeichen der Achtung vor den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus, wenn die Verabschiedung des Stiftungsgesetzes im Deutschen Bundestags mit der gleichen Einmütigkeit geschähe, wie sie bei dem Beschluss vom 7.12.2000 geherrscht hat. | |||||||
Gefördert durch die Homosexuelle Selbthilfe e.V.![]() |