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Pressemitteilung
27. Februar 2002
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1. Lesung
Ergänzung NS-Unrechts-Aufhebungsgesetz im Bundestag
am 28.2.02

Halbherzige Aufhebung


Das Aktionsbündnis Magnus-Hirschfeld-Stiftung begrüßt die beabsichtigte Ergän-zung des NS-Unrechts-Aufhebungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag und die damit verbundene pauschale Aufhebung der Nazi-Urteile gegen Homo-sexuelle und Deserteure. Mit dieser Ergänzung der Bestimmungen wird nun endlich - über 65 Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft - immerhin den meisten verurteilten Homosexuellen der entwürdigende Antrag auf die juristische Einzelfallprüfung ihrer Urteile erspart.
Enttäuschend ist allerdings, daß sich der Gesetzgeber immer noch nicht dazu durchringen konnte, alle Urteile nach der Nazi-Version des § 175a Strafgesetzbuch pauschal aufzuheben. Angesichts der Praxis der NS-Gerichte kann auch in den Fällen der Absätze 1, 2 und 3 nicht davon ausgegangen werden, daß die Nazis hier "Recht" sprachen.

Das Aktionsbündnis erwartet, daß nach der juristischen Rehabilitierung auch die noch offenen Entschädigungsfragen schnell gelöst werden. Alle von den Nazis verurteilten Homosexuellen haben nicht nur Schäden an Leib und Leben davongetragen, sondern auch Einkommen und Vermögenswerte verloren. Sie mußten zudem die Gerichtskosten tragen und wurden auch noch für die Kosten ihrer Haft herange-zogen. Eine solche Rückerstattung und Entschädigung darf nicht - wie in den bisherigen Härtefall-Regelungen - von einer heute bestehenden Bedürftigkeit abhängig gemacht werden.
Soweit eine Rückerstattung an die Verfolgten und ihre persönliche Entschädigung nicht mehr möglich ist, erwartet das Aktionsbündnis die Verwendung dieser Mittel zur Finanzierung der zu errichtenden Magnus-Hirschfeld-Stiftung, die auch das Anden-ken der homosexuellen Opfer der NS-Zeit pflegen soll.
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