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Obwohl die Bundesregierung erst kürzlich in der Antwort auf eine Frage des Abg. Dr. Gehb betont hat, daß sie die Ziele des Gesetzentwurfs über die Errichtung der "Magnus-Hirschfeld-Stiftung" aus der letzten Legislaturperiode "weiterhin für sehr wichtig" hält, ist der bisher für die Errichtung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung vorgesehene Haushaltstitel aus dem Einzelplan 60 des Haushaltsentwurfs für 2003 gestrichen worden. Das steht im eklatanten Widerspruch zu der ebenfalls erklärten von der Bundesregierung erklärten Absicht, "allen Opfern des Nationalsozialismus ein würdiges Gedenken zu wahren." Ohne Haushaltsansatz kann die geplante Stiftung ihre Arbeit im kommenden Jahr nicht aufnehmen, selbst wenn die Stiftung im Jahr 2003 errichtet wird.
Das Aktionsbündnis fordert, daß die erforderlichen Finanzmittel zur Errichtung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung in den Bundeshaushalt 2003 eingestellt werden, damit die Stiftung im kommenden Jahr ihre Arbeit aufnehmen kann. Ein verbesserter Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung ist alsbald ins Parlament einzubringen.
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